Die gesellschaftliche Organisation der Möglichkeitsoffenheit. Aufriss einer Theorie der Moderne.

1. Kontingenz

Kontingent ist, was auch anders möglich ist. Der Begriff bezeichnet nicht Unbestimmtheit überhaupt, sondern die begrenzte Unbestimmtheit, in der etwas weder notwendig noch unmöglich ist. Kontingenz ist als zweiseitige Möglichkeit deshalb ausgesprochen ambivalent. Schließlich ist sowohl das Verfügbare und prinzipiell Manipulierbare als auch das Unverfügbare und schlechterdings Zufällige weder notwendig noch unmöglich. Das macht den Sachverhalt schon systematisch relativ deutungsabhängig. Historisch wird seine Deutungsabhängigkeit aber absolut, weil die Geschichte der Wahrheit auch das Notwendige als etwas erkennbar macht, das ebenso wandelbar ist wie das Unmögliche. Das gilt entsprechend auch für die Kontingenz. Was zu einer Zeit, in einer Kultur und in einer Gesellschaft als verfügbar oder aber als unverfügbar gilt, signalisiert nämlich den unüberschreitbaren Möglichkeitshorizont, der sie charakterisiert und der sie unverwechselbar von anderen Zeiten, anderen Kulturen und anderen Gesellschaften unterscheidet. Jede Zeit hat eben ihren eigenen Möglichkeitshorizont. Der Begriff der Kontingenz bezeichnet deshalb keine ontologische Tatsache, die aller Geschichte, aller Kultur und aller Gesellschaft als factum brutum vorgängig wäre. Er bezeichnet vielmehr eine variable Modalstruktur, die als grundlegendes Verhältnis von Wirklichkeit und Möglichkeit den prinzipiellen Handlungs- und Verhaltensspielraum in einer Gesellschaft festlegt.
Der Begriff der Kontingenz bezeichnet auf diesem Hintergrund zunächst den ambivalenten Bereich einer spezifischen Unbestimmtheit innerhalb der Wirklichkeit, in dem sich sowohl Zufälle als auch Handlungen realisieren. Als Entscheidung zwischen mehreren Möglichkeiten, kann sich Handeln schließlich nur dort realisieren, wo die Dinge auch anders sein können. Handeln setzt damit jene relative Offenheit der Wirklichkeit voraus, die überhaupt erst einen distinkten Handlungsbereich bildet. Das ist jedoch auch der Umstand, der zugleich das Zufällige charakterisiert. Zufällig ist ein Ereignis nämlich gerade dann, wenn es zwar ebenfalls in diesem offenen Bereich der Wirklichkeit eintritt, aber im Unterschied zum entscheidungsgenerierten Handeln, das begründbar oder wenigstens zuschreibbar ist, als grundlos erklärt wird. Allerdings wird das Zufällige erst während des Handlungsvollzugs als unverfügbares erkennbar, weil es ihn unerwartet mitbestimmt, ablenkt oder durchkreuzt. Das verweist auf eine zeitliche Differenz im Kontingenten: Zufälligkeit ist eine nachträgliche Bestimmung, weil sie voraussetzt, dass das Ereignis bereits eingetreten ist, während Manipulierbarkeit eine futurische Bestimmung ist, die sich auf künftige Ereignisse bezieht.

2. Das antike Möglichkeitsbewusstsein

Der Handlungsbereich ist als Bereich echter Alternativen zugleich der Zufallsbereich. Man könnte deshalb die unscheinbare semantische Differenz zwischen Veränderbarkeit und Veränderlichkeit fast zur kategorialen Differenz aufbauen, die ein Interferenzproblem markiert, das sich mit zunehmender Komplexität der Handlungen steigert, weil diese stets durch andere Ereignisse durchkreuzt werden können. Neben dem Interferenzproblem eröffnet sich allerdings noch ein weiteres Problem, das durch die zeitliche Differenz von Zufall und Handlung zum primären Problem wird: Wenn Handeln im Unterschied zum Verhalten die Entscheidung zwischen mehreren Möglichkeiten ist, dann stellt sich die Frage nach dem Kriterium, das diese Entscheidung anleitet oder aber nachträglich rechtfertigt. Nicht nur für die Antike, sondern bis weit in die frühe Neuzeit hinein, war dieses Kriterium die bisherige Erfahrung. Sie korrespondierte mit einem Möglichkeitsbewusstsein, das den Machtbereich des Menschen klar von dem unterschied, was sich dessen Macht entzog und den Bereich sinnvoller Handlungen definitiv begrenzte. Darin manifestierte sich nicht nur die ontologische Beschränkung der Sphäre des Menschen durch die antike Kosmologie – oder später dann durch die mittelalterliche Schöpfungsordnung –; unverfügbar war gerade im antiken Weltverhältnis vor allem auch das, was den aktuellen Gegenwarts- und Nahbereich der Praxis konkreter Akteure transzendierte.
Die antike Problematisierung der Kontingenz ging von einer Voraussetzung aus, die aus neuzeitlicher und vollends aus moderner Perspektive alles andere als selbstverständlich ist: Kontingent waren immer nur Ereignisse, nicht aber Ereignisbereiche und ihre Möglichkeitshorizonte. Entsprechend bezog sich Handeln ausschließlich auf empirische Gegenstände und intersubjektive Verhältnisse, die in einem finiten Möglichkeitshorizont standen – und es konnte sich unter dieser Voraussetzung vernünftigerweise auch nur auf diese beziehen. Der Handlungsbereich konnte zwar ausgedehnt und erweitert, aber er konnte nicht prinzipiell verändert werden, weil der Möglichkeitshorizont ontologisch gegeben war und deshalb kein Gegenstand menschlichen Handelns sein konnte. Aus diesem Grund war das politische und soziale Handeln auch der Kernbereich der Kontingenz; eine universalistische Erweiterung des Handlungsbereichs, die sowohl dem Projekt der Moderne als auch dem Konzept der Menschheit eingeschrieben ist, wäre dem antiken Weltverhältnis wahrscheinlich ebenso aberwitzig erschienen, wie eine aktive wissenschaftlich-technische Veränderung der natürlichen Gattungsbedingungen. Daher blieb das antike Möglichkeitsbewusstsein trotz aller Zunahme des technischen Könnens und sozialen Wissens ein begrenztes Verbesserungsbewusstsein, das nicht zu einem umfassenden Veränderungsbewusstsein führte, wie es für die Moderne bestimmend wurde. Dem entsprechend beschränkte sich Kontingenz auf glückliche oder unglückliche, allemal aber unkalkulierbare Zufälligkeit.

3. Das moderne Möglichkeitsbewusstsein

Diese Beschränkung des Möglichkeitshorizonts löst sich in der Neuzeit auf und unterscheidet das neuzeitliche Kontingenzbewusstsein prinzipiell vom antiken, wenn nicht von dem der Vorneuzeit überhaupt. Kontingent, so ließe sich diese Differenz beschreiben, sind jetzt nicht nur die Realien, an denen sich Handeln verwirklicht, sondern auch die Realität, in der diese Realien stehen. Kontingenz erfasst nämlich spätestens mit der Entstehung einer Projekte entwerfenden Vernunft, die sich in der Umstellung der technischen Konstruktionen von Verbesserungen auf Erfindungen und der ökonomischen Unternehmungen von Erweiterungen auf Entgrenzungen manifestiert, auch den Handlungsbereich. Der Handlungsbereich verliert jetzt seine ontologische Begrenztheit und Verbindlichkeit, wodurch er seinerseits verfügbar wird. Damit wird Kontingenz in der Neuzeit nicht nur anders dimensioniert, sondern generiert auch ein Möglichkeitsbewusstsein, das nicht nur graduell, sondern prinzipiell über die bis dahin gültigen Beschränkungen des menschlichen Denkens und Handelns hinausweist und die Konturen einer Kultur aufscheinen lässt, für die die Kontingenz nicht mehr eine beiläufige, sondern eine konstitutive Tatsache ist.
Erst jetzt kann man von einer Kultur der Kontingenz im strikten Sinne sprechen – also von einem eigenqualitativen Selbst- und Weltverhältnis, für das die Wirklichkeit nicht nur partiell, sondern prinzipiell auch anders sein könnte. Das führte im Verlauf der Neuzeit dazu, dass der Bereich, der der Macht des Menschen unterlag, zunehmend erweitert werden konnte und in den entstehenden modernen Gesellschaften Möglichkeiten eröffnete, die vordem nicht nur unerschlossen oder unbekannt, sondern vollkommen unvorstellbar und undenkbar gewesen waren. Das ist die emphatische Seite des neuzeitlichen Kontingenzbewusstseins. Sie manifestiert sich einerseits in der der Umstellung des technischen und ästhetischen Denkens und Handelns von Nachahmung auf Konstruktion. Andererseits manifestiert sie sich in jener Veränderung der Zukunftsvorstellung, in der das Kontingenzbewusstsein verzeitlicht und aus dem adventisch-geschlossenen Horizont eschatologischer Teleologien in den futurisch-offenen Horizont fortschrittslogischer Finalisierungen geführt worden ist. Aber die Situation wurde nicht nur als Gewinn menschlicher Freiheit erfahren, sondern von Anfang an auch als akute Orientierungslosigkeit, bodenlose Haltlosigkeit und beängstigende Unsicherheit. Denn der der Bereich, in dem die Dinge auch anders sein können, hatte zwar keine definitive Grenze mehr; aber es war genau diese Grenze, deren Notwendigkeit weiterhin vorausgesetzt und in ganzheitlichen Entwürfen einer neuen Ordnung der Wirklichkeit gesucht wurde. Das ist die andere, die problematische Seite des modernen Kontingenzbewusstseins. Beide zusammen verleihen dem modernen Selbst- und Weltverhältnis aber jene charakteristische Tiefenstruktur, die zwischen konstruktivistischer Freiheit und akuter Sinnlosigkeitserfahrung changiert.

4. Die Fiktionalisierung des Möglichkeitshorizonts und die Differenz von Utopie und Optimierung

Die Parallelität der technischen und der ästhetischen Umstellung von Nachahmung auf Konstruktion signalisiert ein entscheidendes Moment der Kontingenzkultur, nämlich die essenzielle Bedeutung einer neuen, reflexiven Fiktionalisierung des Möglichkeitshorizonts. Was entworfen und erfunden werden kann, ist nicht mehr kosmologisch oder theologisch, sondern anthropologisch bestimmt, weil es freigesetzter menschlicher Neugier und Einbildungskraft entspringt. Vielleicht ist diese Fiktionalisierung des Möglichkeitshorizonts am Ende tatsächlich das entscheidende Moment einer Modernität, die sich von Anfang an als Kultur eines ontologisch freigesetzten und anthropologisch fundierten Konstruktionsvermögens verstanden hat, das in einer möglichkeitsoffenen menschlichen Natur begründet ist. Auf jeden Fall aber ist die Fiktionalisierung des Möglichkeitshorizonts ein Vorgang, der sich in zwei verschiedenen Modi realisiert hat, die ihrerseits zwei unterschiedliche Tendenzen politischer, sozialer, ästhetischer und kultureller Modernität grundieren und denen zwei gegensätzliche modalstrukturelle Paradigmen entsprechen, nämlich Utopie und Optimierung. Die Differenz dieser beiden Paradigmen mag auf den ersten Blick zwar ebenso nebensächlich erscheinen wie die kontingenzbegriffliche Unterscheidung zwischen Veränderbarkeit und Veränderlichkeit; in Wirklichkeit ist sie aber von struktureller und nicht bloß gradueller Bedeutung. Sie ist für die soziale Einbettung der Technisierung ebenso entscheidend wie für die verschiedenen Formen ihrer politischen Instrumentalisierung.
Der Begriff der Utopie ist ein absoluter Begriff. Er impliziert die restlose Aufhebung aller Kontingenz in einem idealen und daher unüberbietbaren Zustand – in einer neuen, ebenso geschlossenen wie konkreten Totalität der Erfahrung und in einer unübersteigbar finalen und deshalb definitiven Ordnung der Wirklichkeit. Der Begriff der Optimierung hingegen ist ein relativer Begriff. Er bezeichnet die situativ extrapolierte, prinzipiell unaufhörliche und irreduzibel zieloffene Überbietung jedes Zustandes – jedes scheinbar gegebenen, vor allem aber auch jedes selbstmächtig erreichten Zustandes. Man mag darin eine exklusive modalstrukturelle Differenz sehen, weil die Utopie strukturell auf die Stillstellung aller Möglichkeiten zielt, während die Optimierung die Konkurrenz einander überbietender Möglichkeiten entfesselt. Optimierung signalisiert schließlich gerade nicht die Aufhebung, die Eliminierung oder die Begrenzung der Kontingenz, sondern ihre Erhaltung, ihre Verstetigung, ihre Erweiterung und ihre Kultivierung. Das macht den eminenten Unterschied aus, der gar nicht erst zu analytischer Bedeutung kommt, wenn Utopiebegriff und Optimierungskonzept gegeneinander verschliffen und am Ende synonym verwendet werden. Die realisierte Utopie, so ließe sich der Unterschied auf den Punkt bringen, hebt Kontingenz auf, während die realisierte Optimierung Kontingenz auf Dauer stellt. Optimierung generiert damit ein Dispositiv der prinzipiellen Unabschließbarkeit, während die Utopie die Erwartung einer idealen und deshalb abschließenden Ordnung der Wirklichkeit affirmiert. Dass die Utopie dadurch strenggenommen die moderne Option auf eine vormoderne Wirklichkeitsstruktur repräsentiert, weil sie strukturell im geschlossenen Horizont kosmologischer oder theologischer Ontologien steht, ist nicht ihr nebensächlichstes Charakteristikum.

5. Kontingenzaufhebung durch strategische Kontingenznutzung – die klassische Moderne

Die Sinnlosigkeits- und Unsicherheitserfahrung hat nicht nur das philosophische, sondern auch das politische, das soziale und das ästhetische Selbstverständnis der Moderne bis weit ins 20. Jahrhundert an die Rationalität umfassender Ordnungs- und Wirklichkeitserwartungen gebunden und im Gegenzug kontrafaktische Konzepte einer ebenso sinnerfüllten wie definitiven Ordnung der Wirklichkeit plausibilisiert. Der Akzent lag damit fast zwingend auf der Seite umfassender und endgültiger Konstruktionen, die alle bisherigen Konstruktionen übersteigen und die Kontingenz, die scheinbar die ganze Welt erfasst hatte, auf diese Weise aufheben sollte. Wollte man diese Disposition auf eine Formel bringen, die eine operative Strukturformel für die politischen, sozialen, ästhetischen und philosophischen Gestaltungsansprüche der Klassischen Moderne sein könnte, dann wäre diese Formel: definitive Kontingenzaufhebung durch strategische Kontingenznutzung. Das hat zwar nichts mit dem zu tun, was gemeinhin pauschal als Kontingenzbewältigung bezeichnet wird. Aber in der umfassenden Ordnungs- und Wirklichkeitserwartung, die diese Formel ausdrückt, manifestiert sich dennoch der Totalitätsanspruch einer alles durchherrschenden Vernunft, die den souveränen politischen, sozialtechnischen oder ästhetischen Utopien entspricht, die in der Klassischen Moderne alle Rationalität auf ihrer Seite hatten. Gerade in der Selbstverständlichkeit ihrer Totalitätsansprüche standen diese Utopien tatsächlich im Auslaufhorizont der theologischen Weltauffassung und ihrem säkularen Derivat, der Idee einer absoluten ordnungsstiftenden Autorität.
Wenn Technisierung aber selbst dort, wo sie im Instrumentellen verbleibt, die organisierte Erweiterung der konstruktiven Möglichkeiten des menschlichen Handelns ist, generiert sie nicht nur einen unentrinnbaren Imperativ der Überbietung aller natürlichen Gegebenheiten, sondern auch eine unabweisbare Disposition der Überbietbarkeit aller konstruierten Wirklichkeiten. Es gibt schließlich keine Konstruktion, die nicht durch eine andere Konstruktion überboten werden könnte. Kontingenz wird damit nicht nur institutionalisiert, sondern weithin strukturell festgeschrieben. Und genau das hat weitreichende Folgen. Denn eine Kultur der Kontingenz kann unter dieser Voraussetzung paradoxerweise gerade nicht darin bestehen, Kontingenz in einer neuen definitiven Ordnung der Wirklichkeit aufzuheben, wie es fast die gesamte Klassische Moderne dadurch versucht hat, dass sie das Kontingenzbewusstsein in technische, ästhetische und politische Souveränitätsfiktionen überführt hat. Die Begründung einer Kultur der Kontingenz kann unter dieser Voraussetzung nur darin bestehen, Kontingenz in einer neuen, prinzipiell transitorischen Ordnung der Wirklichkeit zu integrieren. Das aber erfordert, dass man die Zieloffenheit des konstruierenden Handelns durch die Etablierung dauerhafter modalstruktureller Dispositionen positiviert und institutionalisiert, die ihrerseits auf ontologische Begründungen verzichten.

6. Kontingenzbegrenzung durch institutionalisierte Möglichkeitsoffenheit – die konsolidierte Moderne

Dieser Verzicht grundiert die anspruchsvolle Selbstbegründung einer modernen Gesellschaft. Dennoch wird Kontingenz vor allem als Problem und – angesichts sozialer Unsicherheit, ökonomischer Ungleichheit, ökologischer Krisenhaftigkeit und technologischer Unabsehbarkeit – als Pathologie begriffen. Aber was als Problem und Pathologie begriffen wird, ist zugleich eine allgemeine Disposition, die sich in der Synthese von Technisierungs- und Ästhetisierungsprozessen entfaltet und als institutionalisierte Möglichkeitsoffenheit etabliert hat. Ihre systematische Bedingung ist die Fiktionalisierung des Möglichkeitshorizonts, die prinzipiell jeden Zustand nicht nur mit seiner Veränderbarkeit, sondern auch mit seiner Überbietbarkeit konfrontiert. Ihre historische Bedingung ist aber jene immanente Selbstbegründung der Epoche, in der die gesellschaftliche Wirklichkeit zur eigentlichen und alles bestimmenden Wirklichkeit wird. In dieser Zentralität des Sozialen manifestiert sich das Transitorische, das Zieloffene und das Unendliche, das nicht nur der Produktivitäts- und Fortschrittsemphase einer modernen Gesellschaft entspricht, sondern auch der Konstitution ihres genuinen Subjektivitätstyps, nämlich des positions- und statusoffenen, in mehrdimensionaler Mobilität fundierten und auf individuelle Selbstentfaltung in einer zieloffenen Lebensführung orientierten Individuums, das zum genuinen Persönlichkeitstyp einer Optimierungsgesellschaft wird.
Dieser Persönlichkeitstyp korrespondiert mit einer Gesellschaft, in der sich die Positivität der Kontingenz als generelles Dispositiv der Optimierung etabliert hat – Optimierung nicht nur im konkreten, transitiven Sinne von spezifischen technischen, administrativen oder ökonomischen Verbesserungen der Produktions-, Organisations-, Distributions- und Konsumtionsformen, sondern auch im abstrakten, intransitiven Sinne einer allgemeinen Form der Lebensführung, eines impliziten Modus des Selbstverhältnisses und eines selbstverständlichen Fluchtpunkts der Imagination. Indem dieses Dispositiv nicht nur bestimmte Objekte und konkrete Funktionen umfasst, sondern vor allem unbestimmte Selbstverhältnisse und abstrakte Weltverhältnisse grundiert, bildet es die Modalstruktur einer sozialen Moderne, die zwar der konstruktivistischen Tiefenstruktur einer Kontingenzkultur entspricht; aber es etabliert – anders als in der Klassischen Moderne – zugleich eine abstrakte Sozialwelt, in der die permanente Möglichkeitsoffenheit alle Rationalität auf ihrer Seite hat, in der die Positivität der Kontingenz eine unbezweifelbare metaphysische Gegebenheit ist – und in der die kompetitive Überbietung jedes erreichten Zustands zum unentrinnbaren sozialen Zwang wird. Es ist ein sozialer Zwang, der durch die kommunikative Normalisierung der Kontingenz einen Absolutismus des Sozialen hervorbringt, der kein Außen mehr kennt. Trotz aller Unsicherheits- und Sinnlosigkeitserfahrungen und trotz der generalisierten Konkurrenz, die zum gesellschaftlichen Organisationsprinzip wurde, ist er am Ende vielleicht das eigentliche Problem einer Moderne, die sich – nur scheinbar paradox – durch Selbstbegründung in der Möglichkeitsoffenheit konsolidiert hat.